Online @ Autogas / LPG:
|
|
Zur Zeit sind 28 Besucher, d.h. 28 Gäste und 0 Mitglied(er), bei Autogas-Einbau-Umbau.de online.Heute neu: | 10 | Gestern neu: | 11 | Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann Artikel und Kommentare mit Ihrem Namen schreiben, ein persönliches Seiten-Design einstellen und viele weitere zusätzliche Features dieser Seite nutzen!
|
Hauptmenü @ Autogas-Portal
|
|
Terminkalender
|
|
Online Werbung
|
|
Online Web - Tipps
|
|
SEO Wettbewerb RankensteinSEO
|
|
RankensteinSEO Contest
|
|
| |
Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
|
|
Holgi
|
am 24. 6. 2004 um 16:56 |
Hallo...!!
Das Teilegutachten für die Anlage hat nichts mit der Steuereinteilung zu tun.
Teilegutachten brauchst du in jedem Fall.
Du meinst wahrscheinlich Abgasgutachten.
Soweit ich weiß benötigst du für E2 nicht zwingend eins.Wenn aber eines für E3 vorliegt sollte das dem Tüv doch reichen.
Ev kannst du dein Auto vor der Umrüstung auf Gas ja mittels Nachrüstung auf E3 Abgasnorm bringen.
Gruß
Holgi
|
gustawo
|
am 24. 6. 2004 um 16:21 |
Hi Leute folgendes problem es gibt von PRINS vsi teilgutachten d.h. Für E3 u E4, aber mein wagen ist E2 was kann mann tun
Gruß gustawo
und danke im vorraus !
|
|
Based on XForum by Trollix original script by XMB
Das Forum wurde in 0.0429780 Sekunden geladen.
| |
|